Das Bestellerprinzip – verständlich erklärt

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Lange wurde es diskutiert, jetzt ist es zum Gesetz geworden: Seit dem 1. Juli 2023 ist das Bestellerprinzip in Kraft. Damit reiht sich Österreich in eine Reihe von Ländern ein, wo dieses Prinzip bei Mietobjekten bereits seit Jahren angewandt wird, etwa in Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Norwegen. Aber was bedeutet das für Mieter:innen und Vermieter:innen? –  Hier finden Sie alle Fakten!

In Österreich sind die genauen Bestimmungen zur Maklerprovision für Immobilien in der Immobilienverordnung präzise festgelegt. Normalerweise agieren Makler:innen als sogenannte Doppelmakler:innen. Das heißt, dass sie sowohl im Auftrag des Mietenden als auch des Vermietenden tätig sind. An sich sollten sich beide Parteien die Provision teilen, nur: Das war eher die Ausnahme als die Regel. Denn meistens wurden Makler:innen von Vermieter:innen beauftragt, die Provision wurde aber an die Mieter:innen abgewälzt. Durch das Bestellerprinzip ändert sich die Situation nun grundlegend: Von nun an darf eine Provision nur verlangt werden, wenn die Mietenden aktiv auf eine Maklerin oder einen Makler zugehen und eine Vermittlungsprovision vereinbaren. Zusätzlich darf bei Mietwohnungen, die durch Aushang inseriert werden, keine Vermittlungsprovision eingehoben werden. Die Kombination von Makler- und Hausverwaltungstätigkeiten ist somit in der herkömmlichen Form nicht mehr erlaubt.

Was bedeutet das für die Mieter:innen?
Das Bestellerprinzip bringt den Mieter:innen eine erfreuliche finanzielle Entlastung bei der Wohnungssuche. Zukünftig müssen sie lediglich für die Kaution aufkommen, während die Maklerprovision entfällt. Das heißt: mehr Budget beim Umzug, was ohnehin dringend benötigt wird.

Dennoch gibt es auch einige mögliche Herausforderungen, auf die Mieter:innen vorbereitet sein sollten. Mit der Einführung des Bestellerprinzips besteht die Sorge, dass die Angebot an Wohnungen im Internet möglicherweise eingeschränkt wird. Immobilien könnten vermehrt privat vermittelt werden, mit dem Risiko, dass nicht alle verfügbaren Wohnungen auf Online-Plattformen oder bei Makler:innen zu finden sind. Gefragt sind möglicherweise mehr Eigeninitiative und kreativere Wege bei der Wohnungssuche. 

Was bedeutet das für die Vermieter:innen?
Nimmt man die neue Regelung genauer unter die Lupe, ergeben sich für Vermieter:innen zunächst einige Herausforderungen. Da Vermieter:innen in den meisten Fällen diejenigen sind, die Makler:innen beauftragen, tragen sie nun die Kosten für deren Dienstleistungen – auf den ersten Blick ein finanzieller Nachteil. Als Alternative bleibt den Vermieter:innen die Möglichkeit, die Immobilien privat zu vermitteln. Allerdings bringt dies vermehrte rechtliche Risiken mit sich und vor allem auch einen erheblichen Mehraufwand. Denn für sämtliche Aufgaben sind die Vermieter:innen selbst zuständig, was sich für viele jedoch zeitlich nicht ausgeht. Denn eines darf man nicht vergessen: Die Expertise und die langjährige Erfahrung von Immobilienmakler:innen spielen eine entscheidende Rolle bei der erfolgreichen Vermittlung einer Immobilie!

Trotzdem bieten sich auch Chancen für Vermieter:innen: Durch die direkte Vermittlung der Immobilien behalten sie die Kontrolle über den Prozess und können so möglicherweise Kosten sparen. Zudem können sie bereits im Voraus den persönlichen Kontakt zu möglichen Mieter:innen  aufbauen – das stärkt das gegenseitige Vertrauen.

Letzen Endes müssen Vermieter:innen jedoch die Vor- und Nachteile der neuen Regelung sorgfältig abwägen und ihre individuelle Situation berücksichtigen. Wichtig ist, sich gründlich über die rechtlichen und praktischen Aspekte der Selbstvermietung zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die besten Entscheidungen in Bezug auf die Vermietung der Immobilie zu treffen.

Das Bestellerprinzip lässt sich abschließend einfach auf den Punkt bringen: Wer die Makler:innen beauftragt, tragt auch die Kosten, egal ob Vermieter:in oder Mieter:in.